Gewerbliche Anbieter

Gewerbliche Anbieter sind verpflichtet ein Impressum anzugeben.

Bitte erstellen Sie immer und bei jeder Anzeige im Anzeigentext ein Impressum. Der Anzeigen Ersteller ist für die Richtigkeit und Verfügbarkeit seines Impressum selbstverantwortlich.

 

Die hier aufgeführten Informationen berücksichtigen nicht die rechtlichen Anforderungen an ein Impressum, sie stellen eine Hilfestellung dar.




Sie haben die Möglichkeit in Ihrem Öffentlichen Profil das Sie im Kundenkonto nach der erfolgreichen Registrierung einsehen können, Ihre Öffentlichen Daten im Profil zu ergänzen und zu bearbeiten. Wir empfehlen Ihnen alle Daten im Öffentlichen Profil (Konto- Profil bearbeiten) einzutragen und in dem Textfeld Beschreibung Ihr Selbsterstelltes vollständiges rechtsicheres Impressum zu hinterlegen. Diese Daten, in Ihrem Öffentlichen Profil, können über einen Link in der Anzeigen Detailansicht im Feld "Verkäufer:" vom User angeklickt werden und sind somit ersichtlich. Diese Möglichkeit ist nur ein unverbindlicher Vorschlag. Bitte erstellen Sie immer und bei jeder Anzeige im Anzeigentext ein Impressum. Für die Veröffentlichung des Impressums sind Sie allein Verantwortlich.

 

 

 

 

Information über Impressum:

 

 

Quelle https://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht

 

Informationspflichten nach dem Telemediengesetz

§ 5 TMG legt die folgenden allgemeinen Informationspflichten fest:

 

(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen, Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post, soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer, soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über

a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,


in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer, bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.

(2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.

 

 

 

Quelle https://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht

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